Corona-Update

Coronavirus

Seit Freitag, dem 20. August 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung, in der folgende Regelungen zur Nutzung von Sporthallen ab einer Inzidenz von 35 festgehalten sind:

Alle Personen, die die Sporthallen nutzen unterliegen der 3G-Regel (vollständig geimpft, genesen oder getestet).

Im Innenbereich gilt eine Maskenpflicht, welche bei der Sportausübung abgelegt werden kann.

Diese Regelung gilt auch für Zuschauer, wenn diese einen festen Sitz- oder Stehplatz einnehmen und einen Mindestabstand von 1,5 Meter haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind.

Schüler gelten als getestet, durch die Testungen an den Schulen, ab 16 Jahren muss dies durch einen Schülerausweis nachgewiesen werden.

Bei jeder Hallennutzung werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.